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Wodianka privacy legal + Whistleblower Software

Mit unserer Komplettlösung schnell datenschutzkonforme und professionelle Whistleblowing-Lösung implementieren.

Whistleblowing kann Missstände aufdecken und helfen, diese aufzuarbeiten

Ein Whistleblower (Hinweisgeber) ist eine firmeninterne oder externe Person, die eine gesetzeswidrige oder regelwidrige Handlung des Unternehmens oder eines einzelnen Mitarbeiters meldet. Mit der Implementierung eines Whistleblowing-Systems kann Verstößen präventiv entgegengewirkt werden. Da Whistleblowing-Systeme bald verpflichtend sein werden, ist es ratsam sich schon jetzt darauf vorzubereiten.

Unser starker Partner:
Whistleblower Software ApS

Gemeinsam mit unserem Partner Whistleblower Software ApS bieten wir eine datenschutzkonforme und benutzerfreundliche Komplettlösung

Unsere Komplettlösung spart Ressourcen und befähigt Sie schnell zu einem datenschutzkonformen und professionellen Umgang mit Whistleblowing

Einrichtung und Betrieb für Ihr Unternehmen

Vorlagen für Whistleblowing Richtlinien

Mustertexte für die Information der Belegschaft

Erstsichtung von Meldungen

Überwachung der fristgerechten Bearbeitung

Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter mit der besten Lösung

Damit datenschutzrechtliche Fragestellungen nicht die Wirksamkeit der Whistleblowing-Lösung beeinträchtigen, unterstützen wir Sie mit unserer Komplettlösung.

Dafür arbeiten wir mit unserem Partner Whistleblower Software ApS zusammen und bieten Ihnen eine effiziente und benutzerfreundliche Whistleblower-Lösung sowie erstklassigen Datenschutz aus einer Hand.

Whistleblowing braucht erstklassigen Datenschutz

Auf den ersten Blick entsteht zwischen der DSGVO und der neuen Whistleblower-Richtlinie ein Konflikt. Während Art.15 DSGVO dem Beschuldigten das Recht gibt Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu erlangen, ist in Art. 16 der Richtlinie erklärt, dass die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt werden darf.

Gelöst werden könnten diese Konflikte jedoch durch Erwägungsgrund 84 der neuen Richtlinie: Demnach soll die uneingeschränkte Wirksamkeit der Richtlinie festgestellt werden, indem bestimmte Datenschutzrechte durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen beschränkt werden sollen.

EU-Richtlinie macht Whistleblowing-Systeme zur Pflicht.

Ab dem 17.12.2021 ist ein Whistleblowing-System (Hinweisgebersystem) verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (ab 2023: mehr als 50 Mitarbeiter) und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Die Verarbeitung der Hinweise muss DSGVO konform sein. Whistleblower sollen besonders geschützt werden.

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