Damit datenschutzrechtliche Fragestellungen nicht die Wirksamkeit der Whistleblowing-Lösung beeinträchtigen, unterstützen wir Sie mit unserer Komplettlösung.
Dafür arbeiten wir mit unserem Partner Whistleblower Software ApS zusammen und bieten Ihnen eine effiziente und benutzerfreundliche Whistleblower-Lösung sowie erstklassigen Datenschutz aus einer Hand.
Auf den ersten Blick entsteht zwischen der DSGVO und der neuen Whistleblower-Richtlinie ein Konflikt. Während Art.15 DSGVO dem Beschuldigten das Recht gibt Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu erlangen, ist in Art. 16 der Richtlinie erklärt, dass die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt werden darf.
Gelöst werden könnten diese Konflikte jedoch durch Erwägungsgrund 84 der neuen Richtlinie: Demnach soll die uneingeschränkte Wirksamkeit der Richtlinie festgestellt werden, indem bestimmte Datenschutzrechte durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen beschränkt werden sollen.
Wir besprechen Ihre Fragen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.